Unser Service für Sie
Ein Mitarbeiter von der Firma AKS wird sich
bei Ihnen vorstellen. Er legt Ihnen im Detail dar, welche Möglichkeiten der
vollbiologischen Reinigung von Abwässern es gibt. Er bespricht mit Ihnen alle
technischen und administrativen Details. Er berät Sie über Fördermöglichkeiten
und notwendige behördliche Genehmigungen.
Sie haben sich für eine Kläranlage von der
Firma AKS entschieden. Nun wird Ihnen ein detailliertes Angebot erstellt. In
diesem Angebot sind alle notwendigen Sachverhalte aufgeführt. Die Firma AKS
garantiert Ihnen einen Festpreis. Darin sind alle Leistungen wie :
- Berechnung der Größe der Kleinkläranlage
-
Erstellung von Planungsunterlagen für die Ämter
-
Festlegung des Kläranlagenstandortes
-
Einbautiefe
-
notwendige Bodengutachten für Einbau
-
Gutachten über Sickerfähigkeit des Bodens
-
Festlegung des Ablaufs des geklärten Abwassers
-
Prüfung der Notwendigkeit einer Auftriebssicherung
-
Erstellung aller Anträge für die Behörden
-
Prüfung aller Genehmigungen und Auflagen der Behörden
-
Einbau und Inbetriebnahme der Kläranlage
Unser Angebot hat Ihnen zugesagt, und Sie haben
sich für eine vollbiologische Kläranlage in einem Kunststoffbehälter von der
Firma AKS entschieden. Dann werden wir für Sie aktiv.
Alle im Angebot angebotenen Leistungen werden nun umgesetzt.
Liegen alle behördlichen Genehmigungen vor, wird ein Vertrag über die Lieferung
einer Kläranlage mit uns geschlossen.
Ihre Kläranlage wurde vom Hersteller gefertigt.
Sie wird von der Firma AKS direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Der Einbautermin
wird im Vorfeld mit Ihnen in Vorfeld rechtzeitig abgestimmt. Das Einbauteam
kommt zu Ihnen und der Einbau erfolgt an einem Tag.
Ihre Kläranlage von der Firma AKS ist eingebaut
und betriebsbereit. Die Inbetriebnahme erfolgt durch einen Mitarbeiter der Firma
AKS. Dieser weißt Sie zusätzlich in die Technik ein. Zum Schluss der Inbetriebnahme
übergibt er Ihnen alle erforderlichen Unterlagen die für einen erfolgreichen
betrieb Ihrer Kleinkläranlage benötigen.
Nach Abschluss aller Arbeiten informieren wir
die zuständige Untere Wasserbehörde für die Abnahme Ihrer Kleinkläranlage. Nach
vorliegen der Abnahmebestätigung kümmern wir uns um die Ausreichung Ihrer Fördermittel.
Um die Kläranlage betreiben zu können ist der
Abschluss eines Wartungsvertrages behördlich vorgeschrieben. Für die von der
Firma AKS vertriebenen Produkte wurden die Mitarbeiter speziell geschult. Somit
sind wir für diese Produkte ein autorisierter Fachbetrieb. Durch ständige Weiterbildung
können unsere Mitarbeiter steht bei jeder Wartung die Einhaltung der gesetzlichen
Standards garantieren.